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Sehr geehrte Eltern,
in der Steuerungsgruppe Ukraine wurde folgendes einheitliches Verfahren zur Erfassung der ukrainischen geflüchteten Schülerinnen und Schüler im Landkreis Garmisch-Partenkirchen vereinbart:
- Erziehungsberechtigte (und Helfer) können Schülerinnen und Schüler unabhängig von der Schulart an allen staatlichen Schulen melden.
- Bei diesem Erstkontakt nimmt die Schule – soweit möglich – persönliche Daten, Kontaktdaten und weitere relevante Informationen auf.
- Die Erziehungsberechtigten erhalten zunächst die Information, dass noch keine Schulpflicht besteht, dass die Schüler aber ein freiwilliges schulisches Angebot erhalten werden. Das kann in Form des Besuchs einer Regelklasse oder in pädagogischen Willkommensgruppen sein. Die Schule wird die Erziehungsberechtigten diesbezüglich informieren, sobald das Angebot feststeht.
Bitte melden Sie geeignete Interessenten für eine Beschäftigung in Willkommensgruppen mit folgenden Unterlagen dem Staatlichen Schulamt weiter: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse/Urkunden der Ausbildungsabschlüsse, Masernschutz. Auch Ukrainische Lehrkräfte sollen gemeldet werden, wenn gute Sprachkenntnisse (deutsch und/oder englisch) vorhanden sind.
Weitere Informationen folgen, sobald die Einstellungsvoraussetzungen und –modalitäten geklärt sind.
Staatliches Schulamt Garmisch-Partenkirchen
Burgstr. 21 | 82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel.: 08821 751 750 | Fax: 08821 751 8759
E-Mail: schulamt@lra-gap.de
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